Anmerkung zum §11 des Tierschutzgesetzes
Seit August 2014 greift die neue Gesetzeslage, wonach sich Hundetrainer bzw. Menschen die für Dritte Hunde ausbilden oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleiten, gemäß §11 des
TierSchG eine Erlaubnis vom zuständigen Veterinäramt benötigen.